Feuerwerkskörper der Kategorie F3 dürfen nur an Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt nur an Inhaber einer Erlaubnis!
Inhalt: 3 Stück (2,97 €* / 1 Stück)
Feuerwerkskörper der Kategorie F3 dürfen nur an Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt nur an Inhaber einer Erlaubnis!
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