Feuerwerkskörper der Kategorie F3 dürfen nur an Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt nur an Inhaber einer Erlaubnis!
Feuerwerkskörper der Kategorie F3 dürfen nur an Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt nur an Inhaber einer Erlaubnis!